Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist dies für die nahen Angehörigen für gewöhnlich ein großer Schock und schwerer Schicksalsschlag. Den Verlust eines nahen Verwandten oder engen Freundes zu überwinden, dauert mitunter Jahre und ist ein stetiger Prozess. Bevor die Trauerbewältigung in Angriff genommen werden kann, stehen aber einige, recht praktische Dinge an. So gilt es, die Bestattung des Verstorbenen zu organisieren. Neben einer Grabstätte und der Beerdigung selbst ist im Zuge dessen natürlich auch ein Grabstein erforderlich.
Ein Grabstein bedeutet zwar eine gewisse Investition, ist aber das Andenken an den geliebten Menschen, der nun aus dem Leben geschieden ist. Am oberen Ende eines Grabes aufgestellt gibt ein Grabstein Auskunft darüber, wer in dem betreffenden Grab seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Bei einem Grabstein handelt es sich aber keineswegs bloß um die Markierung einer Grabstelle, denn dieser dient ebenfalls zum Totengedenken und ist fester Bestandteil vieler Kulturen und Religionen.
Grabsteine geben die Persönlichkeit wieder
Da ein Grabstein in gewisser Hinsicht auch die Persönlichkeit des Verstorbenen wiedergeben kann, sollte man bei der Auswahl äußerst sorgfältig vorgehen. Steinmetze stehen diesbezüglich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und erläutern gerne die diversen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Fachhandel steht eine enorme Vielzahl an Grabsteinen zur Auswahl, die sich im Bezug auf ihre Beschaffenheit und die Form maßgeblich unterscheiden. Ob ein schlichter Felsblock oder eine stilvolle Steinfigur, im Bereich der Grabsteine ist alles möglich. Auch individuelle Sprüche oder andere Inschriften sind möglich. Ein Grabstein muss also keineswegs nur den Namen, sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen beinhalten, sondern kann individuell gestaltet werden. Vielen Hinterbliebenen ist dies ein großes Bedürfnis, da sie so das Andenken des Verstorbenen erhalten können.
In der Bundesrepublik Deutschland existieren jedoch strenge Richtlinien bezüglich der Gestaltung eines Grabsteins. So muss dieser der jeweiligen Friedhofsordnung entsprechen, wodurch die Gestaltungsfreiheit eingeschränkt wird. Darüber hinaus muss ein Grabstein aus Sicherheitsgründen verkehrssicher und standfest sein, weshalb in regelmäßigen Abständen Überprüfungen stattfinden, schließlich würde ein nicht standfester Grabstein eine erhebliche Gefahr für Friedhofsbesucher bedeuten.